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   LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2021 - 5 Sa 1572/20   

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https://dejure.org/2021,22487
LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2021 - 5 Sa 1572/20 (https://dejure.org/2021,22487)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.05.2021 - 5 Sa 1572/20 (https://dejure.org/2021,22487)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Mai 2021 - 5 Sa 1572/20 (https://dejure.org/2021,22487)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 1 Nr. 1
    Study Nurse; Sachgrundbefristung im drittmittelfinanzierten Forschungsbereich; Rechtsmissbrauchskontrolle

  • rechtsportal.de

    TzBfG § 14 Abs. 1 Nr. 1
    Study Nurse; Sachgrundbefristung im drittmittelfinanzierten Forschungsbereich; Rechtsmissbrauchskontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgrenzung zwischen vorübergehenden und dauerhaften Aufgaben bei Sachgrundbefristung im drittmittelfinanzierten Forschungsbereich; Unwirksamkeit der Sachgrundbefristung bei Daueraufgaben; Durchgehende Beschäftigung in verschiedenen Projekten als Daueraufgabe; Missbrauch ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.11.2018 - 7 AZR 234/17

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Projekt

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2021 - 5 Sa 1572/20
    Ein vorübergehender Beschäftigungsbedarf kann sowohl durch einen vorübergehenden Anstieg des Arbeitsvolumens im Bereich der Daueraufgaben des Arbeitgebers entstehen als auch durch die Übernahme eines Projekts oder einer Zusatzaufgabe, für deren Erledigung das vorhandene Stammpersonal nicht ausreicht (BAG, Urteil vom 21. November 2018 - 7 AZR 234/17 -, Randnummer 16, juris).

    Dies ist nicht der Fall bei Tätigkeiten, die der Arbeitgeber im Rahmen des von ihm verfolgten Betriebszwecks dauerhaft wahrnimmt oder zu deren Durchführung er verpflichtet ist (BAG, Urteil vom 21. November 2018 - 7 AZR 234/17 -, Randnummer 17, juris).

    Entscheidend ist, ob die Tätigkeiten im Rahmen des Betriebszwecks ihrer Art nach im Wesentlichen unverändert und kontinuierlich anfallen (dann handelt es sich um Daueraufgaben) oder ob sie entweder nur unregelmäßig - zum Beispiel nur aus besonderem Anlass - ausgeführt werden oder mit unvorhersehbaren besonderen Anforderungen auch in Bezug auf die Qualifikation des benötigten Personals verbunden sind und deshalb keinen vorhersehbaren Personalbedarf sowohl in quantitativer Hinsicht als auch in Bezug auf die Qualifikation des benötigten Personals verursachen (dann liegen Zusatzaufgaben vor; BAG, Urteil vom 21. November 2018 - 7 AZR 234/17 -, Randnummer 27, juris).

  • BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 135/15

    Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2021 - 5 Sa 1572/20
    Hierzu sind stets alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu prüfen und dabei namentlich die Zahl der mit derselben Person oder zur Verrichtung der gleichen Arbeit geschlossenen aufeinanderfolgenden befristeten Verträge zu berücksichtigen, um auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse zurückgreifen, mögen diese auch angeblich zur Deckung eines Vertretungsbedarfs geschlossen worden sein (BAG, Urteil vom 26. Oktober 2016 - 7 AZR 135/15 -, BAGE 157, 125-140, Randnummer 23).

    In einem solchen Fall hat allerdings der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Annahme des indizierten Gestaltungsmissbrauchs durch den Vortrag besonderer Umstände zu entkräften (BAG, Urteil vom 26. Oktober 2016 - 7 AZR 135/15 -, BAGE 157, 125-140, Randnummern 26 bis 28).

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2021 - 5 Sa 1572/20
    Dies gilt insbesondere für die in Artikel 5 Absatz 1 GG gewährleistete Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film, aber auch für die in Artikel 5 Absatz 3 GG garantierte Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre (BAG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 -, BAGE 142, 308-330, Randnummern 45 bis 47).
  • BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 68/14

    Einzelvertragliche Altersgrenze - Vollendung des 65. Lebensjahres - Auslegung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2021 - 5 Sa 1572/20
    Dass der Befristungszeitraum bei Klageeingang noch nicht abgelaufen war, ist unerheblich, die Klage kann schon vor dem Ablauf der vereinbarten Frist erhoben werden (BAG, Urteil vom 09. Dezember 2015 - 7 AZR 68/14 -, Randnummer 22, juris).
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